Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht die Unabhängigkeit der Beratung in den neuen Pflegestützpunkten als gewährleistet an. Sofern Mitarbeiter der Pflegekasse die Beratung wahrnehmen, seien sie aus allgemeinen sozialrechtlichen Vorgaben zur Unabhängigkeit und Neutralität verpflichtet, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/9980) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/9843). Weiter heißt es, die Pflegekassen müssten Pflegeberater "zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung in den Pflegestützpunkten nach Anzahl und örtlicher Zuständigkeit aufeinander abgestimmt" bereitstellen. Deren Anzahl sei so zu bemessen, dass deren Aufgaben im Interesse der Hilfesuchenden "zeitnah und umfassend wahrgenommen werden können". Die Pflegekassen müssten entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen, "insbesondere Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit der jeweils erforderlichen Zusatzqualifikation".
Die Regierung lässt es offen, ob noch in dieser Legislaturperiode der Pflegebedürftigkeitsbegriff novelliert wird. "Über mögliche gesetzgeberische Maßnahmen der Bundesregierung ist nach Vorlage der Empfehlungen des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Ende November 2008 zu entscheiden", schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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