Berlin: (hib/BOB) Die Entscheidung des italienischen Kassationsgerichtshofes (oberstes Zivilgericht des Landes), dass ehemalige Zwangsarbeiter den deutschen Staat vor italienischen Gerichten auf Schadenersatz verklagen dürfen, widerspricht nach Auffassung der Bundesregierung dem Grundsatz der Staatenimmunität. Die Regierung prüfe zurzeit das weitere Vorgehen, erklärt sie in der Antwort ( 16/9955) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9719). Die Regierung betont zugleich, sie bedauere zutiefst das Schicksal italienischer Kriegsgefangener, die während des Zweiten Weltkrieges vielfach unter harten und unmenschlichen Bedingungen Zwangsarbeit leisten mussten. Alle Bundesregierungen hätten nach Kräften auf Wiedergutmachung und Versöhnung hingewirkt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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