Berlin: (hib/MPI) Die Krankenkassen sollen die für ihre Haushaltsplanungen relevanten Informationen sechs Wochen vor der geplanten Einführung des Gesundheitsfonds erhalten. In ihrer Antwort ( 16/10084) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/9841) schreibt die Bundesregierung, sie gehe davon aus, dass die Daten "spätestens bis zum 15. November 2008 in vollem Umfang zur Verfügung stehen". Dabei geht es unter anderem um die Höhe des Einheitsbeitrages, die Zuweisungen aus dem neuen morbiditätsorientierten Risiko-strukturausgleich und die Ausgestaltung des neuen Krankenkassen-Insolvenzrechtes. In der Antwort lehnt die Regierung zugleich den Vorschlag einer Testphase ohne einheitlichen Beitragssatz ab. Dazu bestehe keine Notwendigkeit, heißt es. Die geeigneten Rahmenbedingungen für eine zuverlässige Prognose der finanziellen Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung seien auch künftig mit der Einrichtung des neuen Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt sichergestellt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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