Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung will keinen Anspruch auf einen Hauptschulabschluss gesetzlich verankern. In dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 9. April 2008, der sich zur Zeit innerhalb der Regierung in Abstimmung befinde, gehe es lediglich um einen Anspruch auf Förderung während der Vorbereitung auf einen nachträglichen Hauptschulabschluss, so die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9240) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9146).
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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