Berlin: (hib/MIK) Die finanzielle Beteiligung der Industrie an der Mobilfunkforschung ist "sachgerecht". Sie entspricht nach Auffassung der Bundesregierung dem Verursacherprinzip. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10078) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10018). Gemischt-finanzierte Studien- und Forschungsprogramme wie das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm würden dann keinem Interessenkonflikt unterliegen, wenn gewährleistet sei, dass die finanzierende (industrielle) Seite keinerlei Einfluss auf die Auswahl der Forschungsinhalte und der Vergabeverfahren, auf die Durchführung der Studien und die Bewertung der Ergebnisse habe. Dies sei beim Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm in "vollem Umfang" gewährleistet gewesen, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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