Berlin: (hib/KTK) Die Vermittlung von wirtschaftlicher Bildung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Darauf verwies die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9946) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion über die "Defizite ökonomischer Bildung an allgemeinbildenden Schulen" ( 16/9704). Zugleich betonte die Regierung, dass sie die Bundesländer vor allem im außerschulischen Bereich durch verschiedene Programme und Projekte unterstütze.
Untersuchungen, die "allgemeingültige Schlussfolgerungen über den ökonomischen Wissensstand der Schülerinnen und Schüler" in verschiedenen Klassenstufen und Schultypen zuließen, liegen der Regierung nach eigenen Angaben nicht vor. Bei der Formulierung von Bildungsstandards auf der Ebene der Kultusministerkonferenz sollen gesellschaftswissenschaftliche Fächer, in deren Rahmen ökonomische Zusammenhänge überwiegend unterrichtet werden, nicht einbezogen werden, heißt es weiter.
Zur Frage der einseitigen Darstellung ökonomischer Sachverhalte in Schulbüchern beruft sich die Regierung auf eine Studie des Georg-Eckert-Institutes für internationale Schulbuchforschung, deren Ergebnisse "nicht den generellen Schluss" zulassen würden, "dass ökonomische Sachverhalte in Schulbüchern unausgewogen dargestellt würden". Damit reagierte die Regierung auf die Vermutung der FDP-Fraktion, dass die Darstellung ökonomischer Sachverhalte in deutschen Schulbüchern "teilweise durch antikapitalistische Rhetorik, ideologisierte Parteipolitik und einen unverfrorenen Anti-Kapitalismus gekennzeichnet" sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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