Berlin: (hib/FAL) Die Bundesregierung wird keine weiteren Maßnahmen zur Einschränkung des militärischen Fluglärms im Luftübungsraum TRA LAUTER im Saarland ergreifen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10116) auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke ( 16/10064) zum Thema "Maßnahmen gegen militärischen Fluglärm im Saarland". Die Regierung führt aus, dass eine weitere Begrenzung des Flugbetriebs nur unter Inkaufnahme von Einschränkungen bei der Ausbildung der Soldaten möglich sei. Zudem sei die Nutzung von TRA LAUTER zum Erhalt der Einsatzbereitschaft der deutschen Luftwaffe und der USA - Luftstreitkräfte unabdingbar.
Bereits heute dürfe weder an Feiertagen, am Wochenende oder nach 24 Uhr militärischer Übungsflugbetrieb stattfinden, schreibt die Regierung. Zudem bestünden zum Schutz der Anwohner weitere Beschränkungen. Überschallflüge seien von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 20 Uhr in einer Flughöhe von 11.000 Meter erlaubt. Die Beendigung des Flugbetriebs wird der Antwort zufolge darüber hinaus in den Monaten Mai bis einschließlich September von 23 Uhr 30 auf 21 Uhr vorgezogen. Dadurch werde es im Jahr 2008 zu einer deutlichen Entlastung der Bürger kommen, so die Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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