Berlin: (hib/HLE) Sicherheitsbefragungen von Ausländern fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Daher sei nicht bekannt, welche Länder in welchem Umfang Sicherheitsbefragungen vornehmen würden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10186) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10112). Auch die Frage ob die bei Befragungen erhobenen Daten gespeichert würden, könne daher nicht beantwortet werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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