Berlin: (hib/FAL) Das Einkommen von Schülerinnen und Schülern wird laut Bundesregierung nicht zur Bemessung von "Hartz IV"-Leistungen als Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10160) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/10092) hervorgeht, trifft es nicht zu, "dass ein Schüler oder eine Schülerin 80 Prozent des Einkommens aus einem Ferienjob, das 100 Euro übersteigt, "in den Topf der Bedarfsgemeinschaft werfen müsse". Das Einkommen unverheirateter Kinder, die mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, werde nur als eigenes Einkommen und nicht als solches der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, so die Bundesregierung.
Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Anfrage unter Bezug auf Medienberichte angemerkt, dass das Einkommen aus Ferienjobs zu den Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gezählt und mit den Regelleistungen verrechnet werde. Von der Anrechnung ausgenommen sei lediglich der Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat. Alles was diese Grenze überschreitet, müsse zu 80 Prozent in den Topf der Bedarfsgemeinschaft geworfen werden, so Die Linke.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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