Berlin: (hib/HLE) Der Innenausschuss wird am Montag, den 22. September, in einer öffentlichen Anhörung sieben Sachverständige zur Einführung eines Kommunalen Ausländerwahlrechts anhören. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Saal 2300 des Paul-Löbe-Hauses und soll drei Stunden dauern. Behandelt werden sollen in der Anhörung ein Gesetzentwurf der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/6628) und ein Antrag der Linksfraktion ( 16/5904) zur Änderung des Grundgesetzes. Mit der Änderung des Grundgesetzes und nachfolgenden Änderungen der Wahlgesetze sollen die Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Landesrecht bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden wahlberechtigt und wählbar sein.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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