Berlin: (hib/MPI) Mit wichtigen Voraussetzungen des geplanten Gesundheitsfonds befasst sich der Ausschuss für Gesundheit in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 24. September. In der Zeit von 14 bis 18 Uhr werden im SPD-Fraktionssaal 3 S001 im Reichstagsgebäude Sachverständige zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG; 16/9559, 16/10070) gehört. Nach diesem sollen künftig auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und regionale Versicherungen pleitegehen können. Der Entwurf gilt als wichtiger Schritt zur Einführung des Gesundheitsfonds Anfang 2009, da die bisherige Ungleichbehandlung von Kassenarten aufgehoben werden soll.
Thema der Anhörung ist ferner ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegter Katalog mit 46 Änderungsanträgen. Dabei geht es unter anderem um Regelungen zu Säumniszuschlägen für Kassen, die ihre Beiträge an den Fonds nicht rechtzeitig abführen, zum Aufbau einer Liquiditätsreserve und zur Umsetzung der so genannten Konvergenzklausel. Diese soll sicherstellen, dass kein Bundesland durch den Fonds und den neuen Finanzausgleich zwischen den Kassen pro Jahr mit mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich belastet wird. Ein weiterer Änderungsantrag sieht zudem vor, dass die Altersgrenze für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte von bislang 68 Jahren gestrichen wird.
Gehört werden sollen unter anderen Vertreter der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung, der Bundesärzte- und der Bundeszahnärztekammer sowie der Arbeitgeber und Gewerkschaften. Als Einzelsachverständige sind der Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, Professor Gregor Thüsing, der Nürnberger Rechtsprofessor Jürgen Kruse, Claudia Korf vom BKK Bundesverband und der frühere Präsident des Bundesversicherungsamtes, Rainer Daubenbüchel, geladen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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