Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will Langzeitarbeitszeitkonten besser absichern. Der Bundestag wird sich am Donnerstag in erster Lesung mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung ( 16/10289) zur Neugestaltung des Insolvenzschutzes so genannter Wertguthaben befassen. Künftig dürfen nur noch bis zu 20 Prozent eines Wertguthabens in Aktien oder Aktienfonds angelegt werden. Durch eine generell geltende Garantieklausel des Rückflusses werde dabei der Bestand von Verlusten geschützt, heißt es in dem Entwurf. Ferner werde angeordnet, dass Wertguthaben durch Dritte zu führen sind, die im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers für die Erfüllung der Ansprüche aus dem Wertguthaben für den Arbeitgeber einstehen. Dies werde insbesondere durch Treuhandmodelle gewährleistet, schreibt die Regierung. Die Abtrennung des Wertguthabens vom Vermögen des Arbeitgebers umfasse auch die auf diese Entgeltbestandteile zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem will die Regierung eine begrenzte Mitnahmemöglichkeit von Langzeitkonten einführen, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wechseln. Das Inkrafttreten der Neuregelung ist für Anfang Januar 2009 geplant.
In Langzeitkonten können Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden oder Arbeitsentgelt in einem Wertguthaben sparen. Dieses Wertguthaben können sie dann später für längerfristige Freistellungen von der Arbeit verwenden - etwa um früher in Rente zu gehen, eine Weiterbildung zu machen oder ein "Sabbatical" einzulegen. Der Verwendungszweck von Wertguthaben soll mit dem Gesetzentwurf auf die Nutzung von gesetzlichen Freistellungsansprüchen wie etwa bei Pflege- oder Elternzeit sowie bei Teilzeitarbeit konzentriert werden. Damit kann ein Beschäftigter beispielsweise die bei seinem Arbeitgeber beantragte Pflegezeit finanziell mit dem Wertguthaben überbrücken, da sein Lohn oder Gehalt in dieser Zeit meist entfällt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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