Berlin: (hib/HLE) Die Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben durch die Europäische Union soll transparenter werden. Daher strebt die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und -Fischerei ( 16/10299) eine Veröffentlichung wichtiger Daten im Internet an. Die Bundesregierung kommt damit einer EU-Verpflichtung nach, die für Transparenz in allen Mitgliedstaaten sorgen soll. Betroffen sind Landwirte, die Fördermittel aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) erhalten haben. Entsprechendes gilt für die Empfänger von Fördermitteln aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF).
Die EU verspreche sich von der Veröffentlichung eine erhöhte Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Fondsmittel sowie eine wirtschaftliche Haushaltsführung. "Angesichts der überragenden Bedeutung der verfolgten Ziele hält es die Gemeinschaft unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Erfordernisses des Schutzes personenbezogener Daten für gerechtfertigt, diese Informationen zu veröffentlichen", schreibt die Bundesregierung.
Für die Veröffentlichung der Daten soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eine Internetseite betreiben. Die für die Zahlung von Mitteln aus den Fonds zuständigen Stellen des Bundes und der Bundesländer sollen ihre Informationen auf dem Wege der Direkteingabe ins Internet stellen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als veröffentlichende Stelle soll keine Änderungen mehr vornehmen. Auch soll die Bundesanstalt als technische Betreiberin keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Veröffentlichung und Richtigkeit der Angaben tragen. Dafür sollen die Stellen zuständig sein, die die Daten ins Internet stellen. Großen Wert legt die Regierung auf den Schutz der Internetseite. Das Sicherheitskonzept müsse regelmäßig aktualisiert werden. Die Einsichtnahme der Daten sei aber für jedermann verwaltungskostenfrei möglich. Zwei Jahre nach dem ersten Tag der Veröffentlichung würden die Daten wieder gelöscht, heißt es in dem Gesetzentwurf.
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(ab 01.04.2008 )
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