Berlin: (hib/HLE) Deutschlands Position im internationalen Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte soll gestärkt werden. Dazu will die Bundesregierung das Aufenthaltsrecht und Bestimmungen über die Duldung von Ausländern verändern. Der Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter ( 16/10288) sieht entsprechende Maßnahmen vor. So soll ab 2009 die im Aufenthaltsgesetz genannte Mindesteinkommensgrenze, die von Anfang an ein dauerndes Aufenthaltsrecht vermittelt, von derzeit 86.400 Euro auf 63.600 Euro im Jahr gesenkt werden. Der bisher geltende Wert entspricht dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Der neue Wert entspricht der Betragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Die Orientierung an Beitragsbemessungsgrenzen bietet nach Angaben der Regierung gegenüber festen Beträgen einen Vorteil. Die Beitragsbemessungsgrenzen würden jährlich an die Entwicklung der Gehälter angepasst. Daher seien Änderungen des Aufenthaltsgesetzes zur Anpassung an die Entwicklung nicht notwendig.
Wie die Regierung weiter schreibt, liegt das geforderte Mindestgehalt von Ausländern mit derzeit 63.600 Euro jährlich deutlich über dem üblichen Gehalt von Akademikern, die am Anfang ihrer beruflichen Karriere stehen würden und somit noch nicht über die geforderte besondere Berufserfahrung verfügen könnten. "Diese Einkommensgrenze orientiert sich an realistischen Gehältern, die in der Wirtschaft für Hochqualifizierte mit Berufserfahrung gezahlt werden", so die Regierung.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Nutzung von Potenzialen von bereits in Deutschland lebenden Ausländern vor. Junge Ausländer, die durch Integration im Inland mit der deutschen Kultur vertraut sind und hier ihre Ausbildung absolvieren, sollen bessere Aufenthaltsperspektiven erhalten. Neben den "Bildungsinländern" hat die Bundesregierung eine weitere Gruppe im Sinn: "Auch beruflich gut qualifizierte Geduldete, die ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und Geduldete, die sich auf Grund ihrer bereits im Herkunftsland erworbenen Qualifikationen am Arbeitsmarkt bewährt haben, können einen Beitrag zur langfristigen Deckung des Fachkräftebedarfs leisten", schreibt die Regierung in dem Entwurf. In diesen Fällen soll durch die Einführung eines neuen Paragrafen 18a in das Aufenthaltsgesetz ein sicherer Aufenthaltsstatus gewährt werden. "Die gleiche Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung erhalten geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist und die zwei Jahre lang durchgängig in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben", so die Regierung.
Das Aufenthaltsrecht soll noch in einem weiteren Punkt geändert werden. Mit dem Zuwanderungsgesetz waren 2005 Härtefallkommissionen in den Ländern eingerichtet worden, die für Ausländer einen Aufenthaltstitel auch jenseits der im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen vorschlagen konnten. Diese Regelung war bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Da sich die Regelung bewährt habe und alle Bundesländer über erfolgreich arbeitende Härtefallkommissionen verfügen würden, will die Regierung die Befristung streichen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf