Berlin: (hib/HLE) Die Staatsleistung für den Zentralrat der Juden wird auf 5 Millionen Euro jährlich erhöht. Dies geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. März 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland ( 16/10296) hervor. Damit wird die bestehende Regelung vom 27. Januar 2003 geändert. Mit dieser Vereinbarung seien die Beziehungen zum Zentralrat der Juden in Deutschland auf eine vertragliche Grundlage gestellt worden. "Der Vertrag hat sich seither als tragfähige Grundlage für eine kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit der Vertragsparteien bewährt", schreibt die Bundesregierung. Vor dem Hintergrund wachsender Aufgaben und neuer Anforderungen der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland hätten sich die Vertragsparteien auf eine Anpassung der Staatsleistung verständigt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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