Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung will mit dem Entwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes ( 16/10294) die Leistungsfähigkeit und die Strukturen der deutschen Filmwirtschaft weiter verbessern. Geplant sind unter anderem eine Neugewichtung der Fördermittel zugunsten der Projektfilm-, der Drehbuch- und der Absatzförderung. Außerdem soll eine Beitragspflicht für Programmvermarkter, die etwa über Kabelplattformen Rundfunkprogramme Dritter bündeln und gegen Entgelt anbieten, an die Filmförderanstalt (FFA) eingeführt werden. Darüber hinaus sollen Video-on-Demand-Anbieter, von deren Internetseiten sich Privatnutzer kostenpflichtig Filme und Serien herunterladen, finanzielle Förderung erhalten können.
Künftig sollen schon "Drehbuch-Treatments" und vergleichbare Darstellungen sowie eine erste Drehbuchfassung förderungswürdig sein. Auch sollen erfahrene Autoren allein Förderanträge stellen dürfen. "Ein qualitativ gutes Drehbuch ist eine der Grundvoraussetzungen für den Erfolg des Films", heißt es zur Begründung. Nicht alles aber könne gesetzlich geregelt werden. So solle zwar die Projektförderung der Filmtheater gestärkt werden. Konkrete Förderungsmaßnahmen zur Digitalisierung der Filmtheater durch die FFA seien jedoch nicht vorgesehen, da sich die Filmwirtschaft bisher nicht auf ein notwendiges Konzept für eine flächendeckende Digitalisierung und einen einheitlichen technischen Standard geeinigt habe. Die Vorgaben für die Mittelverwendung der FFA sollten allerdings gelockert werden, damit die Anstalt auf Nachfrageänderungen reagieren könne.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf