Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von Höchstspannungsleitungen vereinfachen. Im Mittelpunkt ihres Gesetzentwurfs zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze ( 16/10491) steht ein neues Energieleitungsausbaugesetz, in dem der Bedarf für "vordringliche Leitungsbauvorhaben im Bereich der Höchstspannungs-Übertragungsnetze" festgelegt wird. Wie beim Fernstraßen- und Schienenwegeausbau sollen die dringenden Bauvorhaben in einem Bedarfsplan aufgeführt werden. Für diese Projekte soll zugleich der Rechtsweg auf eine Instanz, nämlich das Bundesverwaltungsgericht, verkürzt werden. Vorgesehen ist ebenso, für Leitungen, durch die die Windkraftanlagen vor der Küste (Offshore-Anlagen) an das Stromnetz angebunden werden, ein Planfeststellungsverfahren einzuführen.
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist nach Aussage der Regierung ihr Beschluss, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent und auch danach kontinuierlich zu erhöhen. Dies solle zu einem großen Teil durch den Ausbau der Stromerzeugung aus Windenergie geschehen. Um erneuerbare Energien mit einem Anteil von 20 Prozent an der Stromversorgung in das vorhandene Netz zu integrieren, ohne den Netzbetrieb zu beeinträchtigen, müssten bis zum Jahr 2015 sechs neue Höchstspannungstrassen zum Transport von Norden nach Süden in Betrieb gehen. Dabei handele es sich um die Verbindungen von Hamburg/Nord nach Dollern in Niedersachsen, innerhalb Niedersachsens von Ganderkesee nach Wehrendorf, in Brandenburg von Neuenhagen nach Bertikow/Vierraden, von Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt) nach Schweinfurt (Bayern), von Diele (Niedersachsen) an den Niederrhein und von Wahle (Niedersachsen) nach Mecklar (Hessen).
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme, die Regierung solle genau prüfen, ob das Bundesverwaltungsgericht wirklich in erster Instanz für den Ausbau von Energieleitungen zuständig sein soll. Die Länderkammer mahnt zu "Zurückhaltung" bei der Übertragung solcher Zuständigkeiten auf das höchste Verwaltungsgericht. In ihrer Gegenäußerung betont die Regierung jedoch, sie wolle daran festhalten. Es gehe um 24 Leitungsbauvorhaben, die dringend notwendig seien, um die Versorgungssicherheit in Deutschland langfristig zu gewährleisten. Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster Instanz bleibe eine Ausnahme, unterstreicht die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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