Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung will das Deponierecht neu ordnen. In einer Verordnung ( 16/10330) werden die bislang sechs spezifischen Regelwerke - die bisher unter anderem in der Deponie-, der Abfallablage- und in der Deponieverwertungsordnung enthalten waren - zusammengefasst. Gleichzeitig setzt die Regierung damit auch die noch ausstehende EU-Richtlinie 2006/21/EG um, mit der der Europäische Gesetzgeber auf Unglücksfälle im Metallerzbergbau reagiert hatte, in deutsches Recht um. Ziel der Verordnung ist es, das Deponierecht insgesamt zu deregulieren und zu flexibilisieren. Die Verordnung bezieht sich dabei allerdings noch nicht auf die geplanten Neuregelungen des Umweltgesetzbuches (UGB), dessen Inkrafttreten, so die Bundesregierung, "nicht vor 2010 zu erwarten ist". Bei Inkrafttreten des UGB soll die Verordnung entsprechend angepasst werden.
Durch die Novellierung des Deponierechts sollen unter anderem schnellere Zulassungsverfahren ermöglicht und Verwaltungsarbeit vereinfacht werden. Bund, Länder und Kommunen sollen dadurch entlastet und Bürokratiekosten eingespart werden. Aufgrund wegfallender Informationspflichten sollen Bürokratiekosten um 570.000 Euro pro Jahr reduziert werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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