Berlin: (hib/MIK) Es ist nicht Aufgabe des Staates, im Eisenbahnwesen bestimmte technische Detaillösungen vorzugeben. Aufgabe ist es, Schutzziele zu definieren, deren Umsetzung und Ausgestaltung den Eisenbahnunternehmen in ihrer Eigenverantwortung für die Betriebssicherheit obliegt. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10518) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/10211), in der es um die Sicherheit bei Eisenbahnverkehrsunternehmen und deren Kontrolle durch Bundesbehörden geht. Den Eisenbahnverkehrsunternehmen biete sich somit ein vor allem auch vom Deutschen Bundestag geforderter Handlungsspielraum für die Wahl der Mittel und Wege, die zu dem jeweiligen Schutzziel führen, schreibt die Bundesregierung weiter. Insgesamt bleibe festzuhalten, dass die Eisenbahn neben dem Flugzeug das sicherste Verkehrsmittel sei. Dies würden die Unfallstatistiken seit Jahrzehnten eindeutig belegen. Anlass der Kleinen Anfrage war der "glimpflich verlaufene Bruch einer Antriebsachse des Hochgeschwindigkeitszuges ICE-3 am 9. Juli 2008 im Hauptbahnhof Köln und der Unfall des ICE-Triebzuges am 28. April 2008 im Landrückentunnel".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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