Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält eine Änderung von Bundesgesetzen und anderen Maßnahmen des Bundes nicht für erforderlich, damit die Westdeutsche Landesbank (WestLB) ihr Privatkundengeschäft außerhalb des Geschäftsbereichs der Weberbank AG intensivieren kann. Dies geht aus ihrer Antwort ( 16/10543) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/9840) hervor. Ob Landesgesetze zu ändern seien, müsse das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden. Der Forderung der Europäischen Kommission, die Eigentümerstruktur der WestLB zu verändern, steht die Regierung nach eigenen Angaben "aufgeschlossen" gegenüber.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat die EU-Kommission am 1. Oktober das förmliche Verfahren zur beihilferechtlichen Prüfung bei der WestLB eingeleitet. Damit wolle sie untersuchen, ob mit der geplanten Umstrukturierung die langfristige Rentabilität der WestLB wiederhergestellt werden könne. Der bislang als Rettungsbeihilfe angemeldete Risikoschirm bleibe rechtmäßig, bis die Kommission die geplante Umstrukturierung abschließend beurteilt habe. Sollte die Prüfung negativ ausfallen, müsste die WestLB die gewährte Beihilfe, den Risikoschirm, zurückzahlen. Im Falle der SachsenLB habe die Kommission positiv entschieden und im Fall der BayernLB gehe es um die Frage, ob überhaupt eine Beihilfe vorliegt, was aus Sicht der Bundesregierung nicht der Fall ist. Maßnahmenpläne für den Fall, dass die EU-Kommission die Hilfen für die WestLB ablehnt, müssten von den Eigentümern der WestLB aufgestellt werden, so die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf