Berlin: (hib/VOM) Bis Ende August dieses Jahres haben Privatpersonen und Unternehmen Steuerdaten in 97,48 Millionen Fällen auf elektronischem Wege an die Finanzbehörden übermittelt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10545) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion ( 16/10365) mit. Für 2007 wird die entsprechende Zahl mit 118,34 Millionen Übermittlungen, für 2006 mit 123,18 Millionen und für 2005 mit 90,45 Millionen angegeben. Darin könnten auch Mehrfachübermittlungen enthalten sein. Die elektronische Steuererklärung ("Elster") ist nach Angaben der Regierung ein Projekt der deutschen Steuerverwaltung, das die sichere elektronische Übermittlung von Steuerdaten zum Ziel hat. Auf die Prüfung von Steuererklärungen habe die Art der Übermittlung grundsätzlich keine Auswirkung, so die Regierung.
Bei den Einkommensteuererklärungen habe sich die Zahl in diesem Jahr bis Ende August auf 4,94 Millionen Übermittlungen im Elster-Verfahren belaufen, bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen seien es 25,2 Millionen und bei den Lohnsteuer-Bescheinigungen 4 Millionen gewesen. Für die Umsatzsteuererklärungen gibt die Regierung die Zahl für 2008 mit 745.102, für die Lohnsteuer-Anmeldungen mit 822.267 und für die Gewerbesteuererklärungen mit 271.418 an.
Die Regierung unterstreicht, dass alle Steuererklärungen unabhängig von der Art der Übermittlung von Finanzämtern geprüft würden. Anhaltspunkte für eine "unzureichende Prüfdichte" der über das Elster-Verfahren übermittelten Steuererklärungen gebe es nicht. Die statistische Wahrscheinlichkeit, falsch geltend gemachte Werbungskosten bei einer Prüfung zu entdecken, sei bei traditionellen und über das Elster-Verfahren übermittelten Steuererklärungen gleich hoch, heißt es in der Antwort weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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