Berlin: (hib/HLE) Auf Reichsmark lautende Lebensversicherungen werden von der Versicherungsbranche auf freiwilliger Basis an in der Bundesrepublik Deutschland lebende Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigte ausbezahlt, nicht aber an Erben. Die Bundesregierung teilte in einer Antwort ( 16/10698) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10480) mit, dass es sich nur um eine geringe Zahl von Betroffenen handele, die noch über Reichsmark-Policen verfügen würden. Im Finanzministerium hätten sich seit 1998 insgesamt sieben Bürger gemeldet. Bei den bekannt gewordenen Fällen gehe es um Versicherungssummen zwischen 300 und 3.000 Reichsmark. Diese Ansprüche müssten noch wie bei der Währungsreform 1948 im Verhältnis 10 Reichsmark zu 1 DM abgewertet werden. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, mussten alte Reichsmark-Lebensversicherungen in der Bundesrepublik von den Unternehmen ausbezahlt werden. Diese Verpflichtung habe aber nur erreicht werden können, indem der Staat den Unternehmen dafür einen Ausgleich gezahlt habe. Mit dem Einigungsvertrag von 1990 sei die Verpflichtung der Versicherungsunternehmen zur Auszahlung abgeschafft worden. Eine neue gesetzliche Regelung hält die Bundesregierung für nicht mehr notwendig.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf