Berlin: (hib/JOH) Die Umsetzung der Beschlüsse des Parlaments in der Menschenrechtspolitik durch die Bundesregierung interessiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/10630). In der 16. Wahlperiode seien bis August 2008 insgesamt 42 Anträge des federführenden Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe behandelt worden. Insgesamt hätte das Parlament sechs Anträge, einen Entschließungsantrag sowie einen interfraktionellen Entschließungsantrag angenommen. Unter anderem sei die Bundesregierung darin aufgefordert worden, die Einhaltung der Presse- und Meinungsfreiheit in Kuba zu verlangen. Ein anderer Antrag habe die Stärkung der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union gefordert. Mit den Rechten der Roma in Europa und der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung in den Auswärtigen Beziehungen und anderen Politikbereichen hätten sich weitere Anträge befasst.
Die FDP-Fraktion will nun wissen, inwieweit die Bundesregierung die in den Anträgen enthaltenen Forderungen konkret umgesetzt hat, welche Ergebnisse erzielt werden konnten und was die Bundesregierung bisher möglicherweise an der Umsetzung hindert. Zu jedem Antrag hat sie einen umfassenden Fragenkatalog erarbeitet.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf