Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung kann und will auf das operative Geschäft einer börsennotierten Aktiengesellschaft wie der Deutschen Telekom AG keinen Einfluss nehmen. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/10670) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10459) nach den Konsequenzen aus der beabsichtigten Schließung von 59 Call-Centern der Deutschen Telekom AG. Einer Einflussnahme der Bundesregierung stehe das deutsche Aktienrecht entgegen. Es würden nur 31,7 Prozent der Telekom-Aktien vom Bund beziehungsweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau gehalten. Mehr als zwei Drittel der Telekom-Anteile befänden sich in Streubesitz. Die Telekom sei nicht vergleichbar mit der zu 100 Prozent im Besitz des Bundes befindlichen Deutschen Bahn AG.
Mit der Call-Center-Umstrukturierung der Telekom würden Standorte örtlich verlagert und konzentriert, erläutert die Regierung. Das Unternehmen verspreche sich davon eine bessere Wettbewerbsfähigkeit. Die Telekom habe für die Standorte Dortmund, Erfurt, Leipzig und Berlin Fördermittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erhalten. Die Bindungsfristen für Dortmund, Erfurt und Leipzig seien jedoch bereits ausgelaufen. Die Bindungsfrist für die Berliner Immobilie laufe noch bis 2010. Diese Immobilie werde aber auch nach Schließung des Call-Centers weiterhin von der Telekom genutzt. Die Telekom versuche, Arbeitnehmern, die aus persönlichen Gründen nicht an andere Standorte wechseln könnten, eine Übernahme durch andere ortsansässige Telekom-Einheiten zu ermöglichen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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