Berlin: (hib/CHE) Aus Datenbanken von Bundesbehörden sind seit April 2008 nur in einem Fall eines gestohlenen Notebooks "möglicherweise" persönliche Daten an Unbefugte gelangt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/10710) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/10513) hervor. Darin hatte sich die Fraktion nach den Sicherheitsvorkehrungen für die Datenbanken in Bundesbehörden erkundigt. Zu den konkreten Datensätzen, die sich auf dem gestohlenen Notebook befanden, konnte die Regierung unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen keine Informationen liefern.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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