Berlin: (hib/HAU) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung "Unterstützter Beschäftigung" ( 16/10487) wird von Sachverständigen als "Beitrag zur besseren Integration von Behinderte in das Arbeitsleben" weitgehend befürwortet. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwochnachmittag deutlich. Bei der "Unterstützten Beschäftigung" soll es eine zwei Jahre dauernde individuelle betriebliche Qualifizierungsphase geben. Das Angebot richte sich besonders an Schulabgänger aus Förderschulen, die für eine berufsvorbereitende Maßnahme nicht in Betracht kämen, bei denen aber die Prognose bestehe, dass eine Beschäftigungsaufnahme dennoch gelingen könne. Ziel sei ein reguläres Arbeitsverhältnis für die Behinderten, so die Regierung.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) unterstützte die Zielrichtung des Gesetzentwurfes. Es gelte, so genannte Werkstattkarrieren zu vermeiden. Dazu müsse Menschen mit Behinderung die Möglichkeit gegeben werden, ihren Lebensunterhalt außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen zu verdienen. Vermieden werden müsse jedoch, so der BDA, dass behinderte Menschen mit dem Potenzial für den allgemeinen Arbeitsmarkt in die Fördermaßnahme gedrängt würden. Angesichts der jetzigen Gesetzesfassung sei dies "nicht auszuschließen". Auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) befürwortete die Einführung der "Unterstützten Beschäftigung". Entscheidende Vorraussetzung für den Eintritt der damit verbundenen Integrationserwartungen sei jedoch, dass sich öffentliche und private Arbeitgeber nicht nur "grundsätzlich" zur Unterstützung der Maßnahmen bereit erklären, sondern eine möglichst hohe Zahl an Praktikumsplätzen mit konkreter Einstellungsperspektive zur Verfügung stellen. "Ausdrücklich begrüßt" wurde der Gesetzentwurf von der Aktion Psychisch Kranke (APK). Mit Hilfe der geplanten Maßnahmen erhöhe sich die Chance auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt, hieß es. Die APK sprach sich zudem für Teilzeitarbeitsplätze und andere flexible Regelungen der Arbeitszeit aus, die den "fluktuierenden" Krankheits- und Behandlungsverlauf psychisch Kranker Rechnung tragen würden.
Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen ist die Finanzierung der vorgesehenen Neuregelungen "nicht gesichert". Modellrechnungen zeigten, dass die Finanzierung von Berufsbegleitung bundesweit rasch zweistellige Millionenbeträge erreichen werde. Eine Lösung des Problems könne nur durch die auch vom Bundesrat vorgeschlagene Neuverteilung der Ausgleichsabgabe zwischen Bund und Ländern erreicht werden. Andrea Seeger, Geschäftsführerin der Access-Integrationsbegleitung in Erlangen, sieht durch die neuen Maßnahmen eine Lücke in der beruflichen Rehabilitation in Deutschland flächendeckend geschlossen. Seeger begrüßte insbesondere die für die Maßnahmen vorgesehene Zeitspanne von zwei Jahren, die in Einzelfällen auch auf drei Jahre ausgedehnt werden könne. Bedauerlich sei es hingegen, dass Menschen, die derzeit in Werkstätten arbeiten, keine Chance hätten, die Förderung zu erlangen, da diese auf den Kreis der Rehabilitanten aus dem Berufsbildungsbereich begrenzt sei. Kritik äußerte der Deutsche Caritasverband. Seiner Ansicht nach reicht die Förderhöchstdauer von drei Jahren nicht aus. Da die Leistungen von den Integrationsämtern bezahlt würden, werde angesichts deren geringer Finanzmittel nur eine Minderheit von der Gesetzesinitiative profitieren.
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