Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 154 Euro auf 164 Euro anheben. Für das dritte Kinder soll es von 154 Euro auf 170 Euro, für das vierte und weitere Kinder von 179 Euro auf 195 Euro erhöht werden, wie aus einem Gesetzentwurf zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen ( 16/10809) hervorgeht. Jeweils zum Schuljahresbeginn sollen für Schülerinnen und Schüler aus Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, zusätzlich 100 Euro gezahlt werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die steuerliche Absetzbarkeit der Beschäftigung von Haushaltshilfen, für die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege und Betreuung zu verbessern. Absetzbar sollen einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr sein. Geplant ist zudem, die Steuerermäßigung für die Beschäftigung von Minijobbern auf 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 2.550 Euro, höchstens aber 510 Euro pro Jahr, festzusetzen. Das Gesetz ist den Angaben zufolge mit jährlichen Mehrausgaben von 2,24 Milliarden Euro verbunden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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