Berlin: (hib/BOB) Der Rechtsausschuss hat am Mittwochvormittag mit großer Mehrheit dafür gestimmt, das VW-Gesetz zu ändern. Lediglich die FDP war gegen den Beschluss. In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/10389) ist vorgesehen, das Recht Deutschlands und des Landes Niedersachsen, je zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden zu dürfen, aufzuheben. Gleiches gelte für die Beschränkung des Stimmrechts eines Aktionärs auf 20 Prozent. Wie die Regierung anführt, ist ihr Vorgehen die Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg. Er hatte im Oktober vorigen Jahres entschieden, dass die Beibehaltung dieser Vorschriften eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs sei. Ein Gesetzentwurf der Linksfraktion ( 16/8449), der nach eigenen Angaben vorsah, die vom EuGH beanstandeten Regelungen aufzuheben, im Übrigen aber die positiven Besonderheiten des VW-Gesetzen zu bewahren, wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf