Berlin: (hib/SKE) Der Nutzen und die Kosten des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes können noch nicht wissenschaftlich seriös nachgewiesen werden. Das gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10728) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/10641) bekannt. Dem Vorschlag von EU-Kommissar Vladimir Spidla, zusätzliche EU-Richtlinien gegen Diskriminierung wegen Alters, sexueller Orientierung, Behinderung oder ethnischer Herkunft zu erarbeiten, stehe die Regierung skeptisch gegenüber. Einer der Kritikpunkte sei die schwer bestimmbare Reichweite der angedachten Richtlinien. Angesichts der in dem EU-Vorschlag verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe ließen sich etwa die zusätzlichen Kosten und Verwaltungslasten für kleinere und mittlere Betriebe sowie Selbständige nur schwer ermitteln.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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