Berlin: (hib/DAK) Für wegen ihrer sexuellen Neigung strafrechtlich verfolgte Homosexuelle will die Linksfraktion eine rechtliche und moralische Rehabilitation sowie eine finanzielle Entschädigung erwirken. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag ( 16/10944) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Urteile wegen "einvernehmlich gleichgeschlechtlicher Handlungen" aufhebt und die zugrundeliegenden Verfahren einstellt. Der Gesetzentwurf solle eine Regelung zur Entschädigung der von Strafverfolgung Betroffenen enthalten. Nach der Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile seien Urteile wegen homosexueller Handlungen pauschal aufgehoben worden. Die Regierung habe anerkannt, dass die Verfolgung einvernehmlich gleichgeschlechtlicher Beziehungen zwischen Erwachsenen eine Menschenrechtsverletzung war. "Es ist an der Zeit, die Opfer rechtlich und moralisch zu rehabilitieren und materiell zu entschädigen", so die Linksfraktion. Sie verweisen darauf, dass den Opfern ihr Leben lang ein Grundrecht entzogen wurde.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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