Berlin: (hib/JOH) An Hämophilie erkrankte Patienten (Bluter), die durch verseuchte Blutprodukte mit dem Hepatitis C-Virus (HCV) infiziert wurden, sollen eine Entschädigung erhalten. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/10879). Die Entschädigung der ca. 3.000 HCV-Infizierten solle sich an dem 1995 beschlossenen HIV-Hilfegesetz orientieren, heißt es darin, weil die HCV-Infektionen eine nahezu identische Ursache hätten, nämlich die nicht hinreichende, behördliche Reaktion auf das Risiko von Virusinfektionen durch Blutprodukte. Mit dem HIV-Hilfegesetz habe der Gesetzgeber eine human orientierte Entschädigungslösung insbesondere für Patientinnen und Patienten geschaffen, die durch Blutprodukte mit HIV infiziert wurden oder an HIV erkrankt sind, betont die Fraktion.
Die zwischen 1979 und 1989 aufgetretenen Infektionen seien keineswegs ein unvermeidbares Ereignis gewesen, heißt es in der Begründung des Antrags. Vielmehr sei das Risiko, durch Blutprodukte menschlichen Ursprungs eine Hepatitis zu übertragen, dem damaligen Bundesgesundheitsamt seit Ende der 1960er/Anfang der 70erJahre bekannt gewesen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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