Berlin: (hib/STO) Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind nach Einschätzung der Bundesregierung "in der Regel leicht zu erfüllen". Dazu zählten ein "sechs- bis achtjähriger Aufenthalt, Deutschkenntnisse, staatsbürgerliche Kenntnisse, keine erheblichen Vorstrafen und grundsätzlich Unterhaltsfähigkeit", erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12376) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/12153). Diese Voraussetzungen entsprächen dem europäischen Standard.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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