Berlin: (hib/HLE) Bei weniger als ein Prozent der von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) zum Verkauf ausgeschriebenen landwirtschaftlichen Flächen wurde die empfohlene Höchstgröße von 50 Hektar überschritten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12384) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12171) mit. Bei der Preisbildung für landwirtschaftliche Flächen müsse sich die BVVG am EU-Beihilferecht und am aktuellen Marktgeschehen orientieren.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sebastian Hille, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Hans-Jürgen
Leersch, Johanna Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander
Weinlein