Berlin: (hib/BOB) Das sogenannte Geschmacksmustergesetz soll ergänzt werden. Es regelt den Schutz gewerblicher Muster und Modelle nach dem Haager Abkommen von 1925. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf ( 16/12586) vorgelegt, wonach dieser Schutz künftig auf alle internationalen Eintragungen anzuwenden sei, unabhängig davon, nach welcher Fassung das gewerbliche Muster oder Modell angemeldet wurde. Damit werde so weit wie möglich eine gleiche Behandlung der internationalen Eintragungen gewährleistet. Der Regierung zufolge enthielt das Geschmacksmustergesetz bislang keinerlei Vorschriften, die den Schutz internationaler Eintragungen gewerblicher Muster oder Modelle regelten. Diese Lücke werde nun geschlossen. Dafür zuständig ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf. Die Fassung des Gesetzes war 1960 (Haager Akte) und 1999 (Genfer Akte) geändert worden.
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