Berlin: (hib/STO) Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundeswahlrechts noch vor der kommenden Bundestagswahl ist am Montag, dem 4. Mai, Thema einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses. Mit dem Entwurf ( 16/11885) soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az: 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07) vom Juli 2008 umgesetzt werden. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass das Bundeswahlgesetz punktuell gegen die Verfassung verstößt, weil ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen könne.
Die Anhörung findet von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 200) statt. Als Sachverständige werden dazu unter anderem der frühere Bundeswahlleiter Johann Hahlen und der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz erwartet.
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