Berlin: (hib/HAU) Der von Kirchenvertretern geforderten Erhebung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft im Rahmen der für 2011 geplanten Volkszählung (Zensus) stehen Datenschützer ebenso wie die Zensuskommission ablehnend gegenüber. Das wurde bei einem öffentlich erweiterten Berichterstattergespräches des Innenausschusses am späten Montagnachmittag deutlich. Der dabei diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Anordnung des Zensus 2011" ( 16/12219) sieht ein solches Erhebungsmerkmal nicht vor, da dies auch in der EU-Zensusverordnung nicht vorgegeben sei, die laut Bundesregierung "eins zu eins" umgesetzt werden soll.
Bei Haushaltsbefragungen sollte auf jeden Fall die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft vorgesehen werden, forderte Detlef Rückert von der Evangelischen Kirche in Deutschland. Damit wäre gewährleistet, dass auch die Kirchen eine zuverlässige, mit der Volkszählung aus dem Jahre 1987 vergleichbare, statistische Datengrundlage unter voller Wahrung des Datenschutzes erhielten. Die Beweggründe, die 1987 für das Religionsmerkmal gesprochen hätten, hätten sich nicht verändert, so Rückert. Karsten Neumann, Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern lehnte hingegen die auch vom Bundesrat geforderte Erhebung der Religionszugehörigkeit als "aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig" ab. Verfassungsrechtliche Probleme könne er zwar nicht erkennen, sagte Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, doch sehe auch er keine Notwendigkeit, die Erhebungsmerkmale auszuweiten. Dagegen lägen "gute fachliche Gründe" vor. Professor Gert Wagner, Vorsitzender der Zensuskommission, bezeichnete die Aufnahme des Religionsmerkmals als "nicht nötig". Zudem sei es auch in der Praxis schwierig, welche Religionsgemeinschaft auf dem Fragebogen erscheinen dürfe und welche nicht. Aus Sicht der Zensuskommission sei es sinnvoller, Fragen nach dem Migrationshintergrund und den im Haushalt gesprochenen Sprachen zu stellen.
Sabine Bechtold vom Statistischen Bundesamt verwies darauf, dass mit dem Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen für den registergestützten Zensus geschaffen würden. Die benötigten Daten würden im Wesentlichen im Wege der Auswertung der Melderegister und anderer Verwaltungsregister erhoben, was eine Entlastung der Bevölkerung mit sich bringe. Für die ergänzenden Haushaltsbefragungen solle, wie von den Ländern gefordert, der Stichprobenumfang von acht Prozent der Bevölkerung auf zehn Prozent erhöht werden, sagte Bechtold. "Zentralen Änderungsbedarf" in dem Gesetzentwurf sieht Jörg Berres, Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz. Der registergestützte Zensus mit einem Kostenvolumen von derzeit etwa 750 Millionen Euro sei ein Großprojekt, dass nur "gemeinsam" und im "Konsens von Bund, Ländern und Gemeinden" erfolgreich und fristgerecht umgesetzt werden könne. Derzeit sei das Projekt auf einen "aus fachlich-methodischer und auch aus verfahrenstechnischer Sicht auf einem sehr kritischen Weg", sagte Berres. Zudem sei "erheblicher zeitlicher Druck" entstanden. Seiner Ansicht nach sei es in vielen Ländern nicht möglich, bis Ende des Jahres die nötigen Ausführungsgesetze fertig zu stellen. Zudem sei für die Länder, die die finanzielle Hauptlast zu tragen hätten, angesichts der geplanten Regelungen der Nutzwert des Zensus in Frage gestellt. Auch Professor Jan Ziekow von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften sieht Änderungsbedarf, um nicht einzelne Länder, wie etwa Rheinland-Pfalz, wegen deren spezifischer Verwaltungsstruktur hinsichtlich der Aussagekraft der Daten zu benachteiligen.
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