Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat keine Angaben über die Größenordnung hinterzogener Steuern. Sie weist aber in ihrer Antwort ( 16/12575) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12339) darauf hin, dass die Ausfallquote bei der Umsatzsteuer nach Berechnungen des ifo-Instituts von zwölf Prozent im Jahre 2004 auf neun Prozent im Jahre 2008 gesunken sei. Der Rückgang dieser Quote dürfte seine Ursache nicht zuletzt in der Wirkung des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes haben, schreibt die Regierung. Die mit diesem Gesetz eingeführte Möglichkeit der Umsatzsteuernachschau habe sich als effektive Maßnahme zur Betrugsbekämpfung bewährt. 2006 seien 62.003 Umsatzsteuernachschauen durchgeführt worden, 2007 bereits 75.372. Außerdem stehe mit der Online-Datenbank ZAUBER (Zentrale Datenbank zur Speicherung und Auswertung von Umsatzsteuer-Betrugsfällen und Entwicklung von Risikoprofilen) ein wirksames Instrument zur Verfügung, das von der Finanzverwaltung auch intensiv genutzt werde. Die Hauptursache für den Umsatzsteuerbetrug sei "systembedingt", stellt die Bundesregierung fest. Angestrebte Änderungen am System seien jedoch am Widerstand anderer EU-Mitgliedstaaten gescheitert
Mit ihrem Entwurf eines Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes würden die Bemühungen im Rahmen der OECD flankiert, unkooperative Staaten und Gebiete zur Gewährung von Amtshilfe zu veranlassen. Welche Staaten einen "schädlichen Steuerwettbewerb" praktizieren, teilt die Bundesregierung nicht mit. Erwähnt wird nur, dass eine Reihe von Staaten und Gebieten, darunter Österreich, Luxemburg, Belgien und die Schweiz, angekündigt hätten, die Standards der OECD zu akzeptieren. "Nunmehr ist es an den betreffenden Staaten, ihren Ankündigungen Taten folgen zu lassen", schreibt die Bundesregierung. Auf Staaten und Gebiete, die den OECD-Standard nicht akzeptieren oder nicht vollständig umsetzen würden, müsse der politische Druck aufrechterhalten werden.
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