Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion fordert von der Bundesregierung eine unverzügliche Anpassung der deutschen Regelungen zum Ehegattennachzug zu ausländischen EU-Bürgern an das sogenannte Metock-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Juli 2008 (C-127/08). Die durch das Urteil geschaffene Situation führe dazu, dass Ehepartner, die einem Drittstaat angehören und zu deutschen Staatsangehörigen nachziehen, Deutschkenntnisse nachweisen müssen, argumentiert die Fraktion in einem Antrag ( 16/12732). Dagegen müssten "drittstaatsangehörige Ehegatten von Unionsbürgern, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, diesen Nachweis nicht erbringen".
Diese Situation bestehe im deutschen Recht bereits jetzt für solche Ehegatten aus Drittstaaten, die zu ihren hierzulande lebenden und aus privilegierten Staaten wie den USA stammenden Ehepartner nachziehen, heißt es in der Vorlage weiter. Diese "Rechtszersplitterung" sei "vollkommen inakzeptabel". Die Bundesregierung müsse einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Vorgaben des Metock-Urteils voll umsetze. Auch müsse sie sicherstellen, dass Ehegatten deutscher Staatsbürger nicht benachteiligt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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