Die Flüchtlinge befänden sich in vom Militär kontrollierten Lagern, zu denen internationale Hilfsorganisationen nur beschränkten Zugang haben, erläutert die Regierung. In diesen Lagern komme es nach Erkenntnissen namhafter Menschenrechtsorganisationen zu Menschenrechtsverstößen. So würden Frauen und Kinder nur unzureichend vor Missbrauch geschützt; auch gebe es keine Bewegungsfreiheit. Die von der Regierung Sri Lankas schon Anfang Juli 2009 angekündigte geordnete Rückführung der Binnenflüchtlinge in ihre Herkunftsorte sei zudem bisher nur in Ausnahmefällen geschehen. Grund hierfür sei unter anderem die Bedingung der Regierung, vorher ein sogenanntes Screening vorzunehmen, um unter den Vertriebenen vermutete ehemalige Kämpfer der tamilischen Rebellenorganisation ”Liberation Tigers of Tamil Elam“ zu identifizieren. Insgesamt hegt die Bundesregierung ”große Zweifel“ an der Umsetzung des Versprechens der sri-lankischen Regierung, einen großen Teil der Flüchtlinge bis Ende des Jahres umsiedeln zu wollen.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, setzt sie sich auf allen Ebenen für die zügige Auflösung und Rückführung der Binnenflüchtlinge in ihre Heimatgemeinden sowie den ungehinderten Zugang internationaler humanitärer Hilfsorganisationen in die Lager ein – bilateral, als Teil der Europäischen Union, zusammen mit Nicht-EU-Staaten und im Rahmen der Vereinten Nationen. Der Bundesaußenminister und die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hätten bereits Ende April 2009 an die Konfliktparteien appelliert, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten, humanitäres Völkerrecht einzuhalten und den sofortigen Zugang von Hilfsorganisationen zu allen Flüchtlingen zu ermöglichen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sebastian Hille, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Hans-Jürgen
Leersch, Johanna Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander
Weinlein