Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass sich die beteiligten Staaten untereinander bestimmte Zugriffsrechte auf DNA- und Fingerabdruckdateien sowie Fahrzeugregister gewähren. Laut Bundesregierung erzielte dabei Deutschland bis Ende September dieses Jahres allein beim automatisierten Abgleich mit österreichischen DNA-Datenbanken 3.135 Treffer. Dabei ging es in 32 Fällen um gemeingefährliche Straftaten, in 40 Fällen um Sexualdelikte und in 58 Fällen um ”Straftaten gegen das Leben“ oder ”gegen die persönliche Freiheit“. Beim Abgleich von daktyloskopischen Daten, die Grundlage für das Fingerabdruckverfahren sind, erzielte Deutschland seit Aufnahme des ”Wirkbetriebs“ mit Österreich am 1. Juni 2007 insgesamt 325 Treffer. Österreich kam in der selben Zeit umgekehrt auf 2.143 Treffer. In Fahrzeugregistern anderer Vertragsstaaten zu recherchieren, ist der Antwort zufolge für Deutschland aktuell nicht möglich.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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