Im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befänden sich derzeit rund 80.000 Hektar (ha) Liegenschaftsfläche mit Wald. ”Da es sich bei den Objekten überwiegend um Flächen aus ehemaliger militärische Nutzung handelt, beträgt die Offenland/Waldverteilung ein Drittel zu zwei Drittel“, heißt es in der Antwort. Damit verfüge die Bundesanstalt über rund 50.000 ha Waldfläche. Darin seien Dienstliegenschaften, die für die Ressorts verwaltet werden, nicht enthalten.
Die DBU Naturerbe GmbH als Tochtergesellschaft der Deutschen Bundesstiftung Umwelt übernehme rund 46.000 ha an Naturerbeflächen, heißt es weiter. Davon seien zirka 38.000 ha Wald. ”Die liegenschaftsspezifischen Leitbilder sehen vor, diesen Wald kurz- bis langfristig vollständig aus jeglicher wirtschaftlichen Nutzung herauszunehmen. Damit stehen diese Flächen vollständig für ein Waldnaturerbe zur Verfügung“, schreibt die Regierung.
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) sei noch Eigentümer von ca. 4.354 ha Waldflächen. Die gesamte Fläche werde vermarktet. Alle Waldflächen würden entsprechend den Vorgaben von Abschlussbetriebsplänen forstfachlich bewirtschaftet, heißt es in der Antwort der Regierung. Kippenaufforstungen - auch mit Zielsetzung Naturschutz/natürliche Entwicklung - könnten in der ersten Waldgeneration nicht vollständig ohne Pflege- und Umbaumaßnahmen bestehen, schreibt die Regierung weiter. 935 ha Waldflächen seien Bestandteil der LMBV-Übertragungsflächen zum Nationalen Naturerbe. ”Die LMBV hat bisher ca. 2.775 ha Waldflächen zur vorrangigen Sicherung von Naturschutzzielen vermarktet“, schreibt die Regierung. Käufer seien insbesondere folgende Institutionen: Heinz Sielmann Stiftung, NABU-Stiftung Nationales Naturerbe und verschiedene NABU-Regionalverbände, BUND, Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg und die Sächsische Landesstiftung für Natur und Umwelt.
Die Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) verfüge noch über rund 80.000 ha Waldflächen, heißt es weiter Die BVVG plane, den Verkauf von etwa 50.000 ha Waldflächen, der zum Teil an Erwerbsberechtigte nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz erfolgen werde, im Wesentlichen bis zum Jahr 2014 abzuschließen. Weitere etwa 30.000 ha Waldflächen unterlägen der Restitution oder seien als Flächen des Nationalen Naturerbes an Naturschutzträger zu übertragen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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