Berlin: (hib/AS/MPI) Die Beamten des neuen
Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) sollen
ausschließlich der Hohen Vertreterin für Außen-
und Sicherheitspolitik unterstehen. ”Die Hohe Vertreterin ist
alleine weisungsbefugt gegenüber Beamten des EAD“,
heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (
17/362) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
17/103), in der es um die Vorbereitungen der
Regierung für den zukünftigen Europäischen
Auswärtigen Dienst geht, der mit dem Vertrag von Lissabon ins
Leben gerufen wurde. Hinsichtlich der Aufgabenverteilung zwischen
dem Präsidenten des Europäischen Rates und der Hohen
Vertreterin soll der Präsident des Rates die Europäische
Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) zwar nach außen vertreten,
”die Politikkonzeption und operative Steuerung der
EU-Außenpolitik sollte aber beim Hohen Vertreter und beim EAD
liegen“, erklärt die Regierung in ihrer Antwort. Die
Mitgliedstaaten würden über die zuständigen
Ratsgremien in die Meinungsbildungsprozesse im EAD eingebunden
werden. Die Entscheidung über die Größe des EADs
solle im Rahmen eines Ratsbeschlusses gefasst werden. Die Hohe
Vertreterin sollte ihren Vorschlag über die Arbeitsweise und
die Organisation des EAD allerdings so zeitig vorlegen, dass er bis
spätestens Ende April 2010 angenommen werden könne.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Sebastian Hille, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika
Pilath, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein