Der Anteil der Ersparnisse am verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte sei seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2001 von 9,4 auf 11,2 Prozent im Jahr 2008 gestiegen. ”Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welcher Anteil der gestiegenen Sparquote seit 2001 auf erhöhtes Vorsorgesparen zurückgeführt werden kann“, heißt es in der Antwort. Den Aussagen einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung, nach denen das verstärkte Kapitalsparen Wachstumseinbußen mit sich bringe, stimmt die Bundesregierung nicht zu. Die Untersuchungen zum Anstieg der Sparquote und zu den Konjunktur- und Wachstumswirkungen greife zwar ”grundsätzlich interessante Fragen auf, vermögen aber im Ergebnis nicht nachhaltig zu überzeugen“.
Ferner bestätigt die Regierung in ihrer Antwort, dass die bei den Rentenanpassungen 2008 und 2009 ausgesetzte Wirkung der sogenannten Riester-Treppe ”nach geltendem Recht in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt“ werde.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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