Berlin: (hib/HLE/LEU) Die Bundesregierung
hält an der Möglichkeit der ”steuerbefreienden
Selbstanzeige“ bei Steuerhinterziehung fest. Dies sei der
”verfassungsrechtlich anerkannte Weg zurück in die
Steuerehrlichkeit“, schreibt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
17/1352) auf die Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
17/1130). Aus fiskalpolitischer Sicht sei die
im Paragrafen 371 der Abgabenordnung geregelte Selbstanzeige ein
Instrument zur ”Erschließung bisher verheimlichter
Steuerquellen“. Daneben komme in dem Paragrafen 371 auch das
strafrechtliche Prinzip zum Ausdruck, dass eine ”tätige
Reue“, mit der die Wirkungen einer Tat rückgängig
gemacht werde, dem Täter zu Gute kommen solle. Nach Angaben
der Bundesregierung gibt es in 24 OECD-Staaten Regelungen, die bei
freiwilliger Nacherklärung Vergünstigungen gewähren.
”Ziel der Bundesregierung ist, dieses Instrument zu erhalten,
aber dort, wo die Selbstanzeige mit krimineller Energie von Anfang
an bereits in die Steuerhinterziehungsplanung mit einbezogen wird,
Schranken zu definieren“, heißt es in der Antwort.
Änderungen bedürften aber einer sorgfältigen
Prüfung, ”da diese Erkenntnisquelle für weitere
Ermittlungsansätze nicht zum Versiegen gebracht werden
soll“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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