Berlin: (hib/PRG/) Gesetzgeberische Lücken in der Vermögenssicherung betreuter Personen vermag die Bundesregierung angesichts der bestehenden Rechtslage nicht zu erkennen. In ihrer Antwort ( 17/1909) auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/1795) erklärt sie, dass die von der Fraktion problematisierte erste Öffnung eines Vermögensschließfaches in der Regel in Anwesenheit eines Zeugen stattfinde. Zudem sei ein rechtliches Einschreiten bei Pflichtwidrigkeiten von Betreuern durch das Bürgerliche Gesetzbuch bereits ausreichend geregelt. Über die Zahl der unbefugten Entnahmen durch Betreuer lägen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da entsprechende Verstöße in den Strafrechtspflegestatistiken nicht gesondert erfasst würden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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