Berlin: (hib/MIK/HLE) Das Krisenmanagement der Bundesregierung bei Beeinträchtigungen im Luftverkehr wegen erhöhter Konzentration von Vulkanasche durch den Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull ist Thema einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/2052).
Die Abgeordneten interessiert unter anderem, auf welcher rechtlichen Grundlage das Bundesverkehrsministerium auf der einen Seite Instrumentenflüge aufgrund der erhöhten Vulkanaschekonzentration verboten hat und auf der anderen Seite kontrollierte Sichtflüge als unbedenklich genehmigt habe.
Zudem interessiert die Abgeordneten, warum die Bundesregierung im Vorfeld des Ausbruchs des isländischen Vulkans nicht die entsprechenden rechtlichen Regelungen herbeigeführt hat, um die von Bundesverkehrsminister Ramsauer benannten ”kuriosen Lücken“ im rechtlichen Regelsystem zu schließen und welche neuen Gründe es gibt, dass die Bundesregierung künftig kontrollierte Sichtflüge unterbinden will.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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