Berlin: (hib/AST/MIK) Die Bundesregierung kann zwischen dem SGB II und SGB VIII keine Systembrüche erkenne, die Ursache für die Verjüngung von Obdachlosen sein soll. Dies sagt sie in ihrer Antwort ( 17/2083) auf eine Kleine Anfrage Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1829) zum Thema wohnungsloser Kinder und Jugendliche. SGB II diene zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt während SGB VIII Jugendhilfe betreffe. Wenn beide Leistungssysteme parallel erbracht würden, müsse eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit ermöglicht werde. Dies sei in den Gesetzen formuliert.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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