Pressemeldung -
16.01.2005 Kostenpauschale für
Bundestagsabgeordnete
Zu der heutigen Veröffentlichung
der "Bild am Sonntag" ("Bundestag: Neue Raffke Affäre")
erklärt ein Sprecher der Bundestagsverwaltung:
Bundestagsabgeordnete erhalten zur Abgeltung ihrer mandatsbedingten
Kosten eine monatliche Kostenpauschale von 3589 ¤.
Im Abgeordnetengesetz heißt es dazu u.a. (§ 12 Absatz
2):
"Ein Mitglied des Bundestages erhält eine monatliche
Kostenpauschale für den Ausgleich insbesondere von
Bürokosten zur Einrichtung und Unterhaltung von
Wahlkreisbüros außerhalb des Sitzes des Deutschen
Bundestages, einschließlich Miete und Nebenkosten, Inventar
und Büromaterial, Literatur und Medien, sowie
Porto,
Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages und bei Reisen mit
Ausnahme von Auslandsdienstreisen,
Fahrtkosten für Fahrten in Ausübung des Mandats
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unbeschadet der Regelungen
in den §§ 16 und 17 und
sonstigen Kosten für andere mandatsbedingte Kosten
(Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung usw.), die
auch sonst nicht aus dem der Lebensführung dienenden
beruflichen Einkommen zu bestreiten sind."
Diese Aufzählung im Abgeordnetengesetz ist eine Nennung von
Möglichkeiten des Einsatzes der Kostenpauschale.