Der Ausschuss für Kultur und Medien
wird sich in einer öffentlichen Sitzung ausführlich mit
den kultur- und medienpolitischen Aspekten der Verfassung für
Europa befassen. Der Ausschuss will mit dem Auswärtigen Amt
diskutieren, wie das Verfassungsziel, die Vielfalt der Kulturen in
Europa zu fördern, umgesetzt werden soll. Weitere Ansatzpunkte
sind das Prinzip der Subsidiarität und die Frage, wie
sichergestellt wird, dass europäisches Recht vor seinem
Inkrafttreten auf "Kulturverträglichkeit" hin
überprüft wird, damit es keine unerwünschten Folgen
für Kultur und Medien hat. Grundlage für die Beratungen
sind unter anderem der Entwurf für ein Vertragsgesetz
(Bundestagsdrucksache
15/4900) sowie eine Reihe von Initiativen der
Fraktionen, mit denen die Beteiligungsrechte des Deutschen
Bundestages an Entscheidungsprozessen auf europäischer Ebene
gesichert werden sollen.
Zeit: Mittwoch, 20. April 2005, ca. 16
Uhr
(im Anschluss an einen nichtöffentlichen
Sitzungsteil)
Ort:
Paul-Löbe-Haus, Raum E 300
Zuhörerinnen und Zuhörer werden gebeten, sich anzumelden.
Für Rückfragen steht das Sekretariat des Ausschusses
für Kultur und Medien zur Verfügung: Tel. 030 – 227
– 37773, Fax 030 – 227 – 36502 oder E-Mail:
kulturausschuss@bundestag.de