Pressemeldung -
20.09.2005 Entscheidungen des
Bundestagspräsidenten vom Verwaltungsgericht
bestätigt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute zwei Entscheidungen des
Bundestagspräsidenten bestätigt, die Verstöße
gegen das Parteiengesetz betreffen.
In dem einen Fall hat das Gericht eine Klage der SPD
zurückgewiesen, die ca. 766 938 Euro abzuführen hat wegen
einer unzulässigen Spende des Bauunternehmers Clees an den
SPD-Unterbezirk Wuppertal in Höhe von 500 000 DM im Jahr 1999.
Die Spende war unzulässig, weil Clees nicht als Spender
auftreten wollte.
In dem anderen Fall hatte die CDU in ihrem Rechenschaftsbericht
1995 eine Großspende von Dr. Christian Neuling an den
Landesverband Berlin in Höhe von 22 800 DM nicht
veröffentlicht, obwohl dies obligatorisch ist. Daraus
resultieren Zahlungsansprüche in Höhe von 23 315 Euro.
Ihre Klage dagegen hat die CDU in der mündlichen Verhandlung
zurückgenommen.